Der Vorstand
Die Aufgaben des Vorstands
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung (§ 27, Absatz 3 BGB) und die gesetzlichen Vertretung des Vereins.
Vereinsinteressen verfolgen
Mitglieder, die grob gegen die Interessen des Vereins verstoßen, dürfen vom Vorstand sofort ausgeschlossen werden. Ein Vorstand, der gegen die Interessen des Vereins verstößt oder seine eigenen Interessen verfolgt, hat alles andere als eine gute Vorbildfunktion. Auch einem verantwortlichen Vorstandsmitglied droht der Ausschluss aus dem Verein.
Vereinszweck
Damit der Verein nicht seinen Zweck der Gemeinnützigkeit verliert, muss der Vereinszweck tatsächlich verfolgt werden. Dieser ist in der Satzung festgelegt.
Vereinsvermögen verwalten
Der Verein soll keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Er muss jedoch auch handlungsfähig bleiben. Das Kaufen von Sportgeräten und Verpflegung oder das Renovieren des Vereinsheims sind eben ohne Geld nicht möglich.
Buchführung
Ordentliche Buchführung und Rücklagenbildung
Mitglieder-Angelegenheiten
Die Mitglieder eines Vereins haben bei Eintritt oft wenige Kenntnisse über Vereinsregeln. Diese gilt es Ihnen zu erklären. Außerdem gehört es zu den Aufgaben des Vorstands, die Mitglieder und Mitgliederbeiträge ordentlich aufzulisten.
Rechtliche Absicherung
Bloß weil die Vereinstätigkeit ehrenamtlich ist, heißt das nicht, dass Vorstände in Haftungsfällen nicht belangt werden können.
Rechtliche Aufgaben
Es gibt natürlich auch rechtliche Aufgaben des Vorstands.
Unser Vorstand

Frank Mörseburg
1. Vorsitzender
Tel.: (0173) 3844018

Matthias Grünbeck
2. Vorsitzender
Tel.: (0177) 8911301

Steffen Rödiger
Kassenwart
Tel.: (0179) 2934557

Jessika Richter
Schriftführerin
Tel.: (0174) 3023761