Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Vorgaben für den organisierten Sportbetrieb in Thüringen

02. 12. 2021

In Thüringen gilt ein Frühwarnsystem, das neben den Inzidenzwerten weitere Indikatoren berücksichtigt. Aus diesen Warnstufen leiten sich auch Vorgaben für den Sportbetrieb ab. Das Land Thüringen hat seit dem 25. November nochmals Verschärfungen beschlossen – diese betreffen auch den Sport.

 

Welche Bedingungen gelten, könnt Ihr folgender Grafik entnehmen.

 

Uebersicht_Ministerium-neu

 

Darüber hinaus verweisen wir auf die FAQ Seite des Landessportbundes Thüringen: FAQ - Was gilt im Thüringer Sportbetrieb